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Klage gegen Tagesschau-App

06/2011 · Zeitungsverlage haben Klage gegen die ARD eingereicht, da deren Tagesschau-App zu wenig Sendungsbezug habe.
 

© ARD

Die insgesamt acht Verlage beziehen sich bei ihrer Klage auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, nach dem die Rundfunkanstalten keine digitalen Presseinhalte ohne konkreten Bezug zu einer Sendung veröffentlichen dürfen. Mit dem Paragrafen aus dem Staatsvertrag soll eine staatlich finanzierte Presse verhindert werden.

Die kostenlose App der Tagesschau wiederum gehe weit über die Grenzen des Sendungsbezuges hinaus und stelle damit eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Apps der kommerziellen Zeitungshäuser dar.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger wies außerdem die Europäische Wettbewerbskommission zum wiederholten Male auf einen Mangel an Kontrolle der gebührenfinanzierten Fernseh- und Rundfunksender hin.

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